Auto plus Anhänger: Was ist zu beachten?

Bei einem Umzug, zum Transportieren von Tieren oder großen Gegenständen: Ein Auto mit Anhänger brauchen manche Menschen öfter, andere nur einige wenige Male im Leben. Gerade dann sollte man aber genau aufpassen, ob man ein Gespann aus Auto und Anhänger, in Anbetracht des Gewichts der Ladung, selbst fahren darf, oder ob man jemanden braucht, der hier als Fahrer behilflich ist. Der Kraftfahrer, der alljährlich mit seinem Wohnwagen in den Urlaub fährt, weiß genau, welche Gespanne er bewegen darf, welche er aber aufgrund einer zu hohen Achszahl, wegen des Gewichts oder auch der Bremsanlage nicht mehr führen darf. Ein Kriterium ist natürlich der Führerschein.

Der 3er Führerschein bringt Vorteile

Wer den Führerschein Klasse 3, also noch die alte Fahrerlaubnis besitzt, darf einen Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit seinem Auto ziehen. Dabei darf das gesamte Gespann die 7,5 Tonnen Marke nicht überschreiten. Mit den ganz alten Fahrerlaubnissen dürfen die Inhaber sogar noch 12,5 Tonnen Gesamtgewicht, also sogar Kleinlastwagen mit Anhänger oder Sattel fahren. Der alte Führerschein bringt hier also Vorteile; zumindest auf dem Papier. Viele Menschen sehen es aber als sinnvoll an, dass die Fahrer nicht dann und wann – nur weil der Führerschein es gestattet – ein solch schweres Gefährt bewegen, sondern durch Übung die Sicherheit im Fahren gewinnen.

Führerscheinklasse B, BE und C1, die optimale Vorbereitung

Wer heute den Autoführerschein macht, darf nicht mehr so ohne weiteres einen Anhänger mitnehmen, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Das höchste zulässige und gesamte Gewicht vom Anhänger inklusive der Ladung ist 750 Kilogramm, also ein sehr begrenztes Feld. Alles, was schwerer ist, setzt die Führerscheinklassen BE oder sogar C1 voraus. Diese Beschränkung macht, angesichts vieler schwerer Unfälle, die einfach aus Selbstüberschätzung und Unwissenheit geschahen, durchaus Sinn. Wer also damit rechnet, in seinem Leben des Öfteren einmal einen schweren Anhänger zu fahren, sollte gleich den BE Führerschein mitmachen. Ändert sich die Lebenssituation, kann der Fahrer die Fahrerlaubnis für den Anhänger später aber noch nachmachen.

Grundlagen für die Inbetriebnahme vom Anhänger

Ein Anhänger ist ein Fahrzeug ohne eigenen Motor und kann nur bewegt werden, indem er von einem geeigneten Auto mitgezogen wird. Eine amtliche Zulassung ist erforderlich; Kennzeichen und Papiere bekommt man, wie auch beim Auto, bei der KFZ Zulassungsstelle. Für bestimmte Anhängertypen, dabei natürlich der Wohnwagen aber auch kleinere Gepäckanhänger, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen ist das Leergewicht vom Zugfahrzeug die Vorgabe für das Gesamtgewicht, das der Anhänger maximal haben darf. Ein Auto mit 1,5 Tonnen Gewicht ohne Fahrer und Ladung darf also im Höchstfall einen beladenen Anhänger mit insgesamt 1500 Kilo ziehen. Genauer notiert ist dies im Fahrzeugbrief; hier finden sich auch die Angaben zu Ausnahmen, falls man zum Beispiel einen schweren Geländewagen fährt, der mehr ziehen darf.

Tempo 80 und Ausnahmen

In der Regel gilt für jedes Auto mit einem Anhänger Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit. Der Fahrer kann aber bis zu Tempo 100 fahren, wenn seine Ausrüstung aus Auto und Anhänger gewisse Vorgaben erfüllt. Hat das Zugfahrzeug ABS, sind die Reifen am Anhänger für Tempo 120 produziert (das entnimmt man der Aufschrift auf den Reifen) und sind die Reifen noch keine 6 Jahre alt, ist der Antrag auf eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit statthaft. Bekommt man die Genehmigung, ist dies durch eine Plakette am Anhänger nachzuweisen.

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